TeilnehmerInnen mit Kind
Voraussetzungen
Mind. ein Kind wird während des gesamten Auslandsaufenthaltes mitgenommen.
Beantragung auch bei Mitreise des / der PartnerIn möglich. Aber: Keine Doppelförderung EINES Kindes. Bei mehreren Kindern können beide Eltern individuell den Zuschuss erhalten.
Nachweise
Ehrenwörtliche Erklärung (EE) zur Bestätigung von Zugangsvoraussetzungen und Vorhandensein von Nachweisen, die auf Aufforderung des Erasmus-Praktika-Büros Sachsen-Anhalt vorzuhalten sind.
Mögliche Nachweise: Geburtsurkunde, Reiseunterlagen des Kindes, ...
Langantrag
TeilnehmerInnen mit Behinderung oder chronischer Erkrankung sowie TeilnehmerInnen mit Kindern können zusätzlich über einen (aufwändigen!) Langantrag die tatsächlichen zusätzlichen Realkosten beantragen. Diese müssen einzeln aufgelistet und anschließend belegt werden. Der Antrag muss spätestens 3 Monate vor Praktikumsbeginn gestellt werden. Die Förderung über Aufstockungsbetrag und Realkosten ist kombinierbar, sofern zwei unterschiedliche Merkmale für den Erhalt des Aufstockungsbetrages (z.B. Erwerbstätigkeit) und den Erhalt der Realkosten (z.B. Schwerbehinderung) vorliegen.
Falls Sie einen Langantrag stellen möchten, wenden Sie sich mindestens 3 Monate vor Praktikumsbeginn bei uns.
Erfahrungsberichte
- Mit Baby nach Namibia und Südafrika
- Mit Kind in Paris, Frankreich
- Mit Kleinkind in Spanien
- Mit Kleinkind in Barcelona, Spanien
- Mit Kind in Andalusien, Spanien
- Mit Schulkind in Helsinki, Finnland
Nach Praktikumsende reichen Sie mit dem Abschlussbericht zusätzlich noch einen gesonderten Erfahrungsbericht zum "Praktikum mit Kind" (1-2 Seiten), den wir für interessierte Familien auf unserer Homepage veröffentlichen dürfen.