Stipendium

Die PraktikantInnen erhalten ein Erasmus-Stipendium als Pauschale (Abdeckung zusätzlicher Lebenshaltungskosten). In der Regel unterstützen die Praktikumseinrichtungen die Praktikant*innen durch ein zusätzliches Praktikumsentgelt. Das Erasmus-Stipendium ist nicht an eine Vermittlung des Praktikumsplatzes durch das Erasmus-Praktika-Büro Sachsen-Anhalt gebunden.

 

Stipendienberechnung

Die Berechnung des Stipendiums erfolgt in Tagessätzen. Ein Monat umfasst dabei 30 Tagessätze (egal, wie viele Tage er hat). Je nachdem, welcher der 2 Ländergruppen Ihr Zielland zugeordnet ist, unterscheiden sich die Tagessätze. 

Ländergruppe 1: Belgien, Frankreich, Dänemark, Finnland, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen,  Österreich, Schweden

Ländergruppe 2:  Bulgarien, Estland, Griechenland, Kroatien, Lettland, Litauen, Malta, Nordmazedonien, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Serbien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn, Zypern

Stipendiensätze:
LG 1 25€ / Tag 750,00€ / Monat

LG 2

23€ / Tag 690,00€ / Monat

 Weltweit: 700€ / Monat (Schweiz, UK: 750€ / Monat)

 

Keine Förderung

-Zielländer mit Reisewarnung

-Praktika in Heimatländer von Drittstaatlern

-2 Praktika in der gleichen Praktikumseinrichtung über derzeit intern festgelegte maximale Förderdauer von 6 Monaten PRO Praktikum  hinaus 

 

Zero-Grant-Förderung

Die Stipendiensätze sind enorm angestiegen, gleichzeitig erhalten wir zwar mehr, aber nicht ausreichend Geld von der EU, um nach wie vor alle BewerberInnen für ein Praktikum im Programmland zu fördern. Um dennoch so viele TeilnehmerInnen wie möglich fördern zu können, haben wir erstmals eine sogenannte Zero-Grant-Förderung eingeführt. Das heißt, dass Sie für einen Teil Ihres Erasmus-Praktikums keine finanzielle Förderung erhalten (Zero-Grant). Dies bedeutet:

Reduzierte Förderdauer

-Abzug von 15 Tagen Förderung bei allen Praktika. Wobei immer mindestens 60 Tage gefördert werden (müssen). 
Beispiele: 180 Tage - 15 Tage = 165 Tage Förderung; 65 Tage - 5 Tage = 60 Tage Förderung)

-Maximale Förderdauer von 6 Monaten PRO Praktikum  (z.B. 192 Tage - 12 Tage = 180 Tage - 15 Tage = 165 Tage Förderung). Sie können immer noch mehrere Praktika in  verschiedenen Einrichtungen bis zu einer Gesamtförderung von 360 Tagen (incl. Zero-Grant) pro Studienzyklus durchführen.

-Praktika mit Gehältern > 1000€ (laut Learning Agreement): maximale Förderdauer 2 Monate, Rest Zero-Grant.

 

Mehrfache Erasmus-Förderung

Sie können in jedem Study Cycle (Bachelor, Master, PhD) jeweils bis zu 12 Monate mit Erasmus ins Ausland gehen (also insgesamt maximal 36 Monate). Hierbei sind verschiedene Kombinationen aus Auslandspraktikum während und nach dem Studium sowie Studienaufenthalten möglich.

Beispiele:

1) 6 Monate Erasmus-Studium, 3 Monate Erasmus-Praktikum während des Studiums, 3 Monate Erasmus-Praktikum nach dem Studium

oder

2) 4 Monate Praktikum im Studium, 6 Monate Praktikum im Studium und 2 Monate Praktikum nach Studienende

 

Auswahl

Das Erasmus-Praktika-Büro Sachsen-Anhalt konnte im Bereich der europäischen Programmländer (nicht weltweit!) in den letzten 20 Jahren stets alle Praktika fördern, die den formalen Bestimmungen des ERASMUS-Programms entsprechen. Sollte die Nachfrage nach Stipendien das Angebot übertreffen, könnte es zu Engpässen kommen. In diesem Fall trifft das Erasmus-Praktika-Büro Sachsen-Anhalt eine Auswahl nach festgelegten Auswahlkriterien.

 

Weitere Finanzierungsmöglichkeiten

Inklusion:
Wenn Sie zu einer benachteiligten Zielgruppe gehören (schwerbehindert, chronisch krank, mit Kind(ern), erwerbstätige/r TeilnehmerIn, TeilnehmerIn aus nicht-akademischem Elternhaus) können Sie ein Top-up für Inklusion erhalten (250€ monatlich). Mehr

BAföG:
BAföG-berechtigte Studierende sollen und können (Auslands-)BAföG zusätzlich zum ERASMUS-Stipendium in Anspruch nehmen. EU-Zuschüsse aus Stipendienprogrammen der EU bleiben bis ca. 400 im Monatsdurchschnitt anrechnungsfrei und werden ansonsten auf das Einkommen angerechnet. Bitte informieren Sie sich beim zuständigen BAföG-Amt bzw. bei Herrn Müller vom AuslandsBAföGAmt in Halle (). Mehr

Praktikumsentgelt durch die Praktikumseinrichtung:
Viele Praktikumseinrichtungen zahlen ihren Praktikant*innen ein Entgelt oder gewähren andere Leistungen wie kostenlose Unterkunft, freies Essen oder Monatskarte für den Nahverkehr - zusätzlich zum Erasmus-Stipendium.  

Lehramt:
Lehramtsstudierende haben die Möglichkeit, über das "Lehramt.international" Programm des DAAD gefördert zu werden (http://www.daad.de/go/stipd57479967). Dieses Stipendium liegt höher und schließt die Erasmus+ Förderung aus. Bitte bewerben Sie sich nicht zeitgleich um beide Stipendien. Bewerben Sie sich erst bei uns, wenn Sie eine Absage bei Lehramt.international erhalten haben.

Andere Programme für Lehrämtler*innen sind mit dem Erasmus+ Programm kombinierbar, z.B. das Fremdsprachenassistenzenprogramm des PAD ( www.kmk-pad.org/fsa). 

Andere Stipendien:
Sie dürfen nicht zwei EU-Stipendien auf einmal, d.h. für den gleichen Zeitraum, erhalten (keine Doppelförderung). Andere zusätzliche Stipendien dagegen stellen für die Erasmus+ Förderung kein Problem dar. Umfassende Informationen zu Auslandsstipendien für Studierende finden Sie z.B. bei mystipendium.de und in der Stipendiendatenbank des DAAD.

Letzte Änderung: 01.08.2024 - Ansprechpartner: Webmaster