ErstakademikerInnen

Voraussetzungen
Beide Eltern oder Bezugspersonen verfügen nicht über einen Hochschulabschluss (Universität, Fachhochschule, Berufsakademie). Ein Meisterbrief zählt in diesem Kontext nicht als akademischer Abschluss.

Im Ausland absolvierte Studiengänge, die in Deutschland nicht als solche anerkannt werden (z.B. Physiotherapie) gelten als akademischer Abschluss, so dass keine Aufstockung möglich ist. D.h. es kommt darauf an, ob ein Abschluss in dem Land, in dem er erworben wurde, als akademischer Abschluss gewertet wird.

Empfangsberechtigt sind Studierende und AbsolventInnen aller Studienzyklen (BA, MA, PhD). 

Nachweise
Ehrenwörtliche Erklärung (EE) zur Bestätigung von Zugangsvoraussetzungen und Vorhandensein von Nachweisen, die auf Aufforderung des Erasmus-Praktika-Büros Sachsen-Anhalt vorzuhalten sind.

Mögliche Nachweise: Formlose Angaben zu den Bildungsabschlüssen der Eltern, Ehrenwörtliche Erklärung der Eltern.

Ausländische Abschlüsse: die Nachweispflicht, das erworbene Abschlüsse in dem Land, in dem sie erworben wurden, nicht als akademischer Abschluss gewertet werden, liegt bei dem/der Teilnehmenden.

Letzte Änderung: 30.11.2022 - Ansprechpartner: Webmaster