Anerkennung

Grundsätzlich: Für die Erasmus-Förderung eines Auslandspraktikums ist eine Anerkennung erforderlich. Diese muss nicht über Credit Points (CPs) erfolgen.

Die Art der Anerkennung hängt von der Art des Praktikums ab (siehe unten) und wird vor Praktikumsbeginn im Learning Agreement (Praktikumsvertrag) durch Ihre Hochschule festgelegt. Sollte Ihnen diese Anerkennung nach Praktikumsende gegen Ihren Willen verweigert werden, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf, damit wir Sie unterstützen können.

Letzte Änderung: 06.11.2024 - Ansprechpartner: Webmaster