Sozialleistungen
Umfassende Infos zu BAföG, Sozialversicherung und Kindergeld während des Praktikums finden Sie hier.
BAföG-berechtigte Studierende sollen und können (Auslands-)BAföG zusätzlich zum ERASMUS-Stipendium in Anspruch nehmen. Grundsätzlich sind nur Pflichtpraktika BAföG-förderungsfähig!
Bitte informieren Sie sich beim zuständigen BAföG-Amt bzw. bei Herrn Müller vom AuslandsBAföGAmt in Halle (). Zum Auslandsbafög können Sie sich außerdem auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) und des Deutschen Studentenwerkes informieren.
Aktueller Hinweis: Durch Corona sollen Ihnen keine Nachteile beim BAföG entstehen. Informationen auf die Auswirkungen in Bezug auf einen Auslandsaufenthalt (AuslandsbAföG) finden Sie hier unter Punkt 3.
Erasmus-Stipendien für Auslandspraktika sind nach §3 Nr. 44 EStG in der Regel steuerfrei.