Nicht-curriculare optionale Praktika
Sie möchten ein Praktikum im Ausland durchführen, aber
- in Ihrer Prüfungsordnung ist kein Pflichtpraktikum vorgesehen?
- Sie haben Ihre Pflichtpraktika bereits absolviert und möchten noch ein Auslandspraktikum machen?
Eine Erasmus-Förderung ist kein Problem. Die Anerkennung erfolgt durch Ihr Prüfungsamt über einen Eintrag in das Diploma Supplement, oder, wenn dies nicht möglich ist, über ein Äquivalent zum Diploma Supplement.
Wie funktioniert der Eintrag in das Diploma Supplement?